Eigene Bilder einreichen
Sie haben sicher schon die vismath-Bildergalerie entdeckt, in der hochwertige Bilder als Drucke oder als Download erworben werden können. Wenn Sie selbst Bilder oder Grafiken mit mathematischem Inhalt erstellt haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese Bilder über die vismath-Plattform einem breiten Publikum zugänglich zu machen und zum Verkauf anzubieten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Einreichung eigener Bilder bei vismath. Dazu gibt es folgende Themen:
Vorgehensweise
Zum Einreichen eigener Bilder, die dann über vismath vertrieben werden, folgen Sie diesen wenigen Schritten.
- Registrieren Sie sich als neuer Benutzer bzw. loggen Sie sich ein.
- Lesen und akzeptieren Sie unseren Bildlizenzvertrag. Darin wird geregelt, welche Rechte Sie uns einräumen, damit wir Ihr Bild adäquat vertreiben können. Erläuterungen und Hinweise finden Sie in den Hinweisen zum Bildlizenzvertrag.
- Laden Sie Ihr Bild hoch und geben Sie Metainformationen (Titel, Beschreibung, ...) ein. Beachten Sie dabei auch unsere Formathinweise und inhaltlichen Richtlinien. Bei der Einreichung haben Sie die Möglichkeit, festzulegen, in welchem Rahmen Downloads Ihres Bildes genutzt werden dürfen; lesen Sie hierzu auch unsere Informationsseite Bildlizenzen.
- Nach der Einreichung wird das Bild von uns geprüft und redaktionell überarbeitet, z.B. mit Schlagworten versehen. Sie können den Status Ihrer eingereichten Bilder auf der Seite „Mein Konto“ einsehen. Wir behalten uns vor, eingereichte Bilder nicht in unsere Datenbank aufzunehmen und zu veröffentlichen.
- Wenn unser Review erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtungs-Email mit einem Link auf die öffentlich einsehbare Seite zu Ihrem Bild. Dort sind dann auch Drucke und, ihr Einverständnis vorausgesetzt, Downloads zu finden.
- Am Ende jedes Quartals erhalten Sie von uns eine Übersicht der von Ihren Bildern verkauften Produkte und die daraus resultierenden Einnahmen für Sie als Autor. Sie müssen uns dann eine Rechnung über den entsprechenden Betrag ausstellen, zusenden und erhalten das Autorenhonorar anschließend auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Inhaltliche Richtlinien
Wir wollen auf vismath.de eine Bilddatenbank mit qualitativ hochwertigen und ästhetisch anspruchsvollen Bildern mathematischer Motive aufbauen. Solche Motive können zum Beispiel geometrische Objekte oder andere interessante Visualisierungen mathematischer Strukturen und Funktionen sein.
Wir wünschen uns originelle Bilder, die auf eine kreative Art interessante Seiten mathematischer Objekte beleuchten. Gefragt sind nicht n beliebige Ausschnitte des gleichen Fraktals oder simple Plots aller bekannten Funktionen, sondern ausdrucksstarke und aufschlussreiche Ansichten. Überlegen Sie sich, ob Sie das Bild bei sich im Wohnzimmer aufhängen würden.
Wenn Sie Ihr Bild hochladen, gibt es ein Feld, in dem der Bildinhalt beschrieben werden kann. Hier können Sie die Besonderheiten des Motivs, Ihrer konkreten Visualisierung und andere Anmerkungen eintragen. Eine gute Beschreibung hilft anderen, Ihr Bild besser zu finden und fördert die Wertschätzung.
Formathinweise
Die bei uns eingereichten Bilder werden sowohl in Form von Postern als auch als Downloads (Ihre Einwilligung vorausgesetzt) vertrieben. Daher müssen die Bilder eine hohe Auflösung haben, um im Druck noch gut auszusehen.
Auflösung/Bildgröße
- Wir haben als Mindestgröße für den Bildupload 1000 x 1000 Pixel festgelegt. Damit das Bild aber auch auf großen Posterformaten gedruckt werden kann, sollte es jedoch deutlich größer sein, z.B. 4000 x 3000 Pixel.
- Prinzipiell können Sie Ihre Bilder in einem beliebigen Seitenverhältnis hochladen, z.B. auch quadratisch. Für die Download-Versionen wird dieses Seitenverhältnis beibehalten, der Posterdruck ist jedoch auf die Formate
- 50 x 70 cm (DIN B2)
- 70 x 100 cm (DIN B1)
mit dem Seitenverhältnis 1:1.4142 beschränkt. Wenn das eingereichte Bild von diesem Verhältnis abweicht, wird es für den Posterdruck automatisiert beschnitten, Hoch- und Querformat werden jedoch berücksichtigt.
Urheberrechtshinweise
Bitte bringen Sie auf den eingereichten Bildern keine Urheberrechts-/Copyrighthinweise an. Auf den Postern werden diese Hinweise automatisiert angebracht; für die Download-Versionen besteht für unsere Kunden eine Verpflichtung, den Namen des Autors zu nennen, so lange dies im Verwendungskontext nicht unüblich ist. Es besteht also keine Notwendigkeit, auf dem Bild selbst einen Urheberrechtshinweis anzubringen, zumal bei entsprechender Verkleinerung des Bildes ein solcher Hinweis wahrscheinlich nicht mehr lesbar wäre.
Dateiformate
Wir akzeptieren Bilder im JPG- und PNG-Format. Achten Sie beim Speichern im (verlustbehafteten) JPEG-Format darauf, dass die Qualität nicht zu sehr leidet.
Bitte laden Sie keine CMYK-, sondern nur RGB-Bilder hoch. (Wenn Sie nicht wissen, was das bedeutet, sind Ihre Bilder wahrscheinlich bereits im RGB-Format.)
Hinweise zum Bildlizenzvertrag
Verträge sind leider oft eine komplizierte Sache, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Um den Inhalt unseres Bildizenzvertrags kurz zu umreißen, haben wir hier die wesentlichen Punkte noch einmal herausgegriffen und erklärt:
- Bei vismath wollen wir Bildautoren die Möglichkeit geben, Ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Dafür
(a) präsentieren wir die Bilder online in einer niedrig aufgelösten Version,
(b) vertreiben wir hochwertige Drucke und
(c) vertreiben wir die Bilder als downloadbare Dateien einschließlich gewisser Nutzungsrechte. - Sie als Autor erhalten einen Anteil des Nettoerlöses, wenn Ihr Werk in der einen oder anderen Form über unsere Plattform gekauft wird. Prinzipiell sind das 50% des Nettoerlöses, bei Druckartikeln (Poster) jedoch aufgrund der hohen Produktionskosten nur 10%. Bitte beachten Sie, dass diese Sätze fix sind, keine Verhandlungsbasis.
- Damit wir Ihre Bilder vertreiben können, müssen Sie uns gewisse Nutzungsrechte einräumen. Sie sind und bleiben für alle Zeiten der Urheber des Werkes, einschließlich des Rechtes auf Namensnennung, aber ohne die Einräumung gewisser Rechte dürfen wir nichts mit Ihren Bildern machen.
- Konkret benötigen wir für die oben genannten Anwendungszwecke
(a) das Recht, Ihr Bild auf unserer Website in einer verkleinerten Version zu zeigen; mit einem Wasserzeichen zu versehen (als Kopierschutz) und falls notwendig, geringfügig zu bearbeiten,
(b) das Recht, Ihr Bild zu drucken und diese Drucke zu verkaufen,
(c) das Recht, die uns übertragenen Rechte ganz oder in Teilen an Kunden weiterzugeben, auch für gewerbliche Zwecke. Welche Möglichkeiten wir unseren Kunden bieten, die Bilder zu verwenden, können Sie auf der Seite zu unseren Bildlizenzen nachlesen.Wenn Sie als Autor mit der Verwertung durch unsere Kunden nach (c) nicht einverstanden sind, haben Sie beim Upload jedes Bildes die Möglichkeit, den Download unter Standard-Lizenz oder erweiterter Lizenz einzeln zu erlauben oder zu verbieten.
- Damit Sie uns diese Rechte übertragen können, müssen Sie selbst im Besitz dieser Rechte sein. Das bedeutet, dass Sie tatsächlich der Urheber des Werkes sein müssen und damit keine Rechte Dritter verletzen. (Falls Personen abgebildet sind, müssen Sie in der Lage sein, ggf. deren Einverständnis mit der Veröffentlichung und der gewerblichen Nutzung ihres Bildes nachweisen zu können.) Sollten Sie trotz anders lautender Versicherung Rechte Dritter verletzen und vismath deswegen gerichtlich zu Zahlungen von Schadensersatzforderungen verpflichtet werden, müssen Sie uns den entstandenen Schaden (einschließlich Prozesskosten etc.) daher ersetzen.
Umgekehrt gilt, dass wenn Schadensersatzzahlungen an vismath geleistet werden, weil Dritte unter Verwendung Ihres Werkes Urheberrechtsverletzungen begangen haben, diese Einnahmen (nach Abzug von Prozesskosten etc.) ebenfalls im Verhältnis 50:50 geteilt werden.
- Die Rechte werden nicht-exklusiv an vismath übertragen, d.h. Sie können diese auch weiterhin selbst wahrnehmen oder an andere Parteien übertragen. Es ist jedoch nicht möglich, einer anderen Partei das Exklusivrecht an einem bereits bei vismath eingereichten Werk zu übertragen, ohne vorher den Bildlizenzvertrag mit vismath zu kündigen.
- Am Ende jedes Quartals erhalten Sie von uns eine Auflistung der im vergangenen Quartal erzielten Erlöse durch Verkauf Ihrer Werke. Im Anschluss müssen Sie uns eine Rechnung über das entsprechende Autorenhonorar stellen, die wir dann begleichen.
Schließlich noch der Hinweis, dass diese Erläuterungen nur eine Dienstleistung von vismath sind; rechtsgültig ist der Wortlaut des Bildlizenzvertrags in der von Ihnen angenommenen Version.
Fall wir hier noch nicht alle Ihre Fragen beantworten konnten, wenden Sie sich bitte an service@vismath.de.


